Hausordnung

Die folgende Hausordnung enthält die wichtigsten Verhaltens- und Sicherheitsregeln auf dem gesamten Betriebsgelände und in den Gebäuden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den für Sie zuständigen Ansprechpartner oder Vorgesetzten.

Sicherheit, Qualität und Umweltschutz haben höchste Priorität. Mit dem Ziel einer allseits zufriedenstellenden Zusammenarbeit gilt es die nachfolgenden Regeln Folge zu leisten.

Die Flucht-, Verkehrs- und Transportwege sind immer freizuhalten. Der Aufenthalt an den Ein- und Ausgängen des Lagers sind nur für An- und Ablieferung erlaubt. Es gilt auf dem gesamten Gelände die Schrittgeschwindigkeit von 10 km/h. Auf dem gesamten Betriebsgelände gilt die StVO.

Ordnung und Sauberkeit sind einzuhalten und sind Grundvoraussetzungen für sicheres und gefahrloses Arbeiten.
Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, der gesetzlichen Vorschriften und der allgemein anerkannten Regeln der Technik sind einzuhalten.
Im Brandfall sind umgehend geeignete Löschmaßnahmen (z. B. mit dem Feuerlöscher) zu ergreifen. Kann ein Brand nicht gelöscht werden, ist sofort die Feuerwehr und die Geschäftsleitung zu informieren. Flüchtende Personen haben sich an dem vorgegebenen Sammelplatz im Freien einzufinden.

Auf dem Betriebsgelände und in den Gebäuden gilt ein Alkohol- und Rauchverbot. Rauchen ist ausschließlich im dafür gekennzeichneten Bereich am Raucherunterstand gestattet. Zigarettenkippen sind ordnungsgemäß im Wandascher zu entsorgen.

Der Konsum von Alkohol und Cannabis während der Arbeitszeit ist untersagt. Ausnahmen bezüglich Alkoholkonsum gelten lediglich für Betriebsveranstaltungen und Jubiläumsfeiern nach Feierabend.

Wir fordern von allen, die das Gelände betreten, ein hohes Verantwortungsbewusstsein für die Arbeitssicherheit und den Umweltschutz.

Es gilt die Getrenntsammlungspflicht nach der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Anfallende Abfälle sind getrennt zu sammeln und zu entsorgen. Die erforderlichen Sammelbehältnisse stehen auf dem Betriebsgelände zur Verfügung.

Die folgenden Abfallarten werden separat erfasst:
• Gewerbeabfall (hausmüllähnliche Abfälle)
• Papiersammelware (Altpapier, Kartonagen etc.)
• Folie
• Styropor
• Bauschutt
• Grünschnitt
• Metallschrott
• Kabelreste
• Photovoltaikmodule
• Holz
• Bioreste
• Glas
• Sonderabfälle (Lacke, Farben, Altöle, Asbesthaltige Abfälle etc.) oder Abfälle, die hier nicht
aufgeführt sind, sind im Vorfeld mit dem Lagermeister abzustimmen.
Eine Ablagerung von Abfällen außerhalb dafür vorgesehener Behältnisse ist nicht zulässig.

 
 

Kontaktinformation

B&W Energy GmbH & Co. KG
Leblicher Str. 27, 46359 Heiden