B&W Energy - Parkordnung

B&W Energy - Hausordnung

Diese Hausordnung enthält die wichtigsten Verhaltens- und Sicherheitsvorschriften, die auf dem gesamten Betriebsgelände sowie in den Gebäuden gelten. Sie dient dem Schutz aller Mitarbeitenden, Besucher und Geschäftspartner und gewährleistet einen reibungslosen, sicheren und effizienten Arbeitsablauf.

Falls Sie Fragen zu den Regelungen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Ansprechpartner oder Vorgesetzten.

Sicherheit, Qualität und Umweltschutz haben für uns höchste Priorität. Um eine sichere, effiziente und angenehme Arbeitsumgebung für alle Beteiligten zu gewährleisten, bitten wir Sie, die nachfolgenden Regeln gewissenhaft einzuhalten. Nur durch eine gemeinsame Verantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme kann eine erfolgreiche und reibungslose Zusammenarbeit sichergestellt werden.

Die Flucht-, Verkehrs- und Transportwege sind immer freizuhalten. Der Aufenthalt an den Ein- und Ausgängen des Lagers sind nur für An- und Ablieferung erlaubt. Es gilt auf dem gesamten Gelände die Schrittgeschwindigkeit von 10 km/h. Auf dem gesamten Betriebsgelände gilt die StVO.

Ordnung und Sauberkeit sind einzuhalten und sind Grundvoraussetzungen für sicheres und gefahrloses Arbeiten.

Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, der gesetzlichen Vorschriften und der allgemein anerkannten Regeln der Technik sind einzuhalten.

Im Brandfall sind umgehend geeignete Löschmaßnahmen (z. B. mit dem Feuerlöscher) zu ergreifen.
Kann ein Brand nicht gelöscht werden, ist sofort die Feuerwehr und die Geschäftsleitung zu informieren. Flüchtende Personen haben sich an dem vorgegebenen Sammelplatz im Freien einzufinden.

Auf dem Betriebsgelände und in den Gebäuden gilt ein Alkohol- und Rauchverbot. Rauchen ist ausschließlich im dafür gekennzeichneten Bereich am Raucherunterstand gestattet. Zigarettenkippen sind ordnungsgemäß im Wandascher zu entsorgen.

Der Konsum von Alkohol und Cannabis während der Arbeitszeit ist untersagt. Ausnahmen bezüglich Alkoholkonsum gelten lediglich für Betriebsveranstaltungen und Jubiläumsfeiern nach Feierabend.

Wir fordern von allen, die das Gelände betreten, ein hohes Verantwortungsbewusstsein für die Arbeitssicherheit und den Umweltschutz.

Es gilt die Getrenntsammlungspflicht nach der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Anfallende Abfälle sind getrennt zu sammeln und zu entsorgen. Die erforderlichen Sammelbehältnisse stehen auf dem Betriebsgelände zur Verfügung.

Die folgenden Abfallarten werden separat erfasst:
• Gewerbeabfall (hausmüllähnliche Abfälle)
• Papiersammelware (Altpapier, Kartonagen etc.)
• Folie
• Styropor
• Bauschutt
• Grünschnitt
• Metallschrott
• Kabelreste
• Photovoltaikmodule
• Holz
• Bioreste
• Glas
• Sonderabfälle (Lacke, Farben, Altöle, Asbesthaltige Abfälle etc.) oder Abfälle, die hier nicht
aufgeführt sind, sind im Vorfeld mit dem Lagermeister abzustimmen.
Eine Ablagerung von Abfällen außerhalb dafür vorgesehener Behältnisse ist nicht zulässig.

 
 

SAVE THE DATE:
B&W ENERGY INSIDE 2025

25. Mai 2025 | 10 bis 17 Uhr
Westmünsterlandhalle in Heiden