Photovoltaik Freiflächenanlagen
Eine Freiflächenanlage auf vorhandenen Land oder auch auf dem eigenen Betriebsgelände kann eine sinnvolle Investition in eine nachhaltige Zukunft sein. Immer mehr Energieversorger und Stadtwerke binden Strom aus PV-Freiflächenanlagen in ihr Erzeugungsportfolio ein. B&W Energy ist auch hier Ihr erfahrener und kompetenter Partner, wenn es um die Errichtung von PV-Freiflächen geht.
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Voraussetzungen
für eine Freiflächenanlagen
- im 500m-Korridor entlang von Schienenwegen und Bundesautobahnen liegt
- es sich um bereits versiegelte Flächen oder Konversionsflächen handelt
- es sich um planfestgestellte Flächen (z.B. Deponien) oder bundeseigene Flächen handelt
- es sich um vor 2010 ausgewiesene Gewerbe-/Industriegebiete handelt
- es sich um landwirtschaftlich benachteiligte Flächen gemäß § 37c EEG (in NRW = Flächen mit weniger als 55 Bodenpunkten) handelt
Beispielrechnung
Größe der PV-Anlage | 10.000 kWp (ca. 6 Hektar Fläche) |
Kalkulierte Herstellungskosten | 5.300.000 € (530,00 €/kWp) |
Kalkulierte PV-Stromproduktion | 8.800.000 kWh/a (880 kWh/kWp in Ost-West) |
Kalkulierter Eigenverbrauch | 0 kWh/a (0 %) |
Netzeinspeisung der PV-Anlage | 8.800.000 kWh/a (100 %) |
Höchster EEG-Vergütungszuschlag 12/2023 | 5,47 Cent/kWh (höhere Markterlöse möglich!) |
Amortisationszeit | ca. 13 Jahre (bei 100 % Eigenkapital) |
Ihre Erlöse im 1. Jahr: 481.360,00€
Technische Umsetzung
von PV-Freiflächenanlagen
FAQ - Freiflächenanlagen
PV-Freiflächenanlagen sind nur in bestimmten Bereichen gemäß § 35 baurechtlich im Außenbereich privilegiert
– konkret gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 b) auf Flächen
a) längs von Autobahnen oder
b) Schienenwegen des übergeordneten Netzes im Sinne des § 2b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes mit mindestens zwei Hauptgleisen und in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn
- In planungsrechtlich bereits erschlossenen Bereichen gilt es zu prüfen, ob das Vorhaben einer Freiflächen-PV-Anlage mit den Vorgaben des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans vereinbar ist.
- So sind PV-Freiflächenanlagen z.B. in bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten als „Gewerbebetriebe aller Art“ regelmäßig nur genehmigungsbedürftig (gemäß §§ 8,9 BauNVO)
Andernfalls benötigt man im Außenbereich in der Regel eine Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans mit einem „Sondergebiet Freiflächen-PV“
B&W Energy
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