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Einspeisevergütung für Ihre PV-Anlage

Aktuelle EEG-Vergütungssätze 2026, Volleinspeisung vs. Eigenverbrauch und was die EEG-Reform 2027 für Sie bedeutet.

Die wichtigsten Fakten

Einspeisevergütung 2026 im Überblick

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und Strom ins öffentliche Netz einspeist, erhält dafür eine staatlich garantierte Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Höhe hängt von der Anlagengröße, dem Inbetriebnahmedatum und der Art der Einspeisung ab.

Wir erklären verständlich und praxisnah, wie die aktuellen Einspeisevergütungssätze funktionieren — und wie ein moderner Stromspeicher die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage deutlich verbessert.

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Einspeisevergütung PV-Anlage 2026: Alles, was Sie wissen müssen

Was ist die Einspeisevergütung? Die Einspeisevergütung ist eine staatlich garantierte Förderung für Strom, den Betreiber von Photovoltaikanlagen in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Rechtliche Grundlage ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das seit dem Jahr 2000 den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland fördert. Für jede ins Netz gelieferte Kilowattstunde Solarstrom erhalten Anlagenbetreiber einen festen Betrag — garantiert für 20 Jahre ab dem Datum der Inbetriebnahme.

Die Höhe der Vergütung hängt von drei Faktoren ab: der installierten Leistung der Anlage in Kilowatt Peak (kWp), dem Datum der Inbetriebnahme und der Art der Einspeisung — also ob Sie den Strom vollständig einspeisen oder nur den Überschuss, den Sie nicht selbst verbrauchen.

→ Aktuelle Vergütungssätze: Bundesnetzagentur – EEG-Fördersätze

Aktuelle Vergütungssätze 2026 Ab dem 1. Februar 2026 gelten folgende EEG-Vergütungssätze:

AnlagengrößeÜberschusseinspeisungVolleinspeisung
Bis 10 kWp7,78 ct/kWh12,34 ct/kWh
10 bis 40 kWp6,73 ct/kWh10,35 ct/kWh
40 bis 100 kWp5,64 ct/kWh

Ab dem 1. August 2026 sinken die Sätze erneut um rund ein Prozent — eine halbjährliche Degression, die seit Februar 2024 im EEG 2023 festgeschrieben ist. Wer seine Anlage noch vor diesem Stichtag in Betrieb nimmt, sichert sich die höheren Sätze für die gesamte 20-jährige Laufzeit.

Wichtig für Neuanlagen ab 25. Februar 2025: Durch das sogenannte Solarspitzengesetz entfällt die Einspeisevergütung in Zeiträumen, in denen der Börsenstrompreis negativ ist. Diese Stunden werden an das Ende der regulären Vergütungsperiode angehängt, sodass die Gesamtlaufzeit unverändert bleibt.

→ Weiterführende Informationen: BSW Solarwirtschaft – Vergütungstabelle

Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung? Viele Anlagenbetreiber stehen vor der Frage: Soll die gesamte erzeugte Solarenergie ins Netz eingespeist werden, oder lohnt sich der Eigenverbrauch mehr?

Die Antwort ist für die meisten Privathaushalte eindeutig: Eigenverbrauch ist wirtschaftlicher. Selbst erzeugter Strom kostet unter 10 Cent pro Kilowattstunde, während der Bezugspreis aus dem Netz aktuell bei 30 bis 40 Cent pro Kilowattstunde liegt. Wer seinen Eigenverbrauch maximiert — zum Beispiel durch einen Stromspeicher, eine Wärmepumpe oder eine Wallbox — spart deutlich mehr, als die Einspeisevergütung einbringen würde.

Die Volleinspeisung lohnt sich hingegen, wenn Sie tagsüber kaum zu Hause sind und kaum Eigenverbrauch haben, oder wenn der Einsatz eines Speichers wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. In diesen Fällen können Sie von den höheren Vergütungssätzen für die Volleinspeisung profitieren.

Warum 2026 das entscheidende Jahr ist

EEG-Reform 2027

Die Bundesregierung plant, die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen bis 25 kWp ab dem 1. Januar 2027 grundlegend zu reformieren. Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sieht vor, die garantierte Vergütung durch marktorientierte Modelle wie Direktvermarktung oder Nulleinspeisung zu ersetzen.

Für Anlagenbetreiber, die ihre PV-Anlage noch bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nehmen, gilt: Sie erhalten die aktuellen festen Vergütungssätze für 20 Jahre — vollständig unabhängig von der EEG-Reform 2027. Bestehende Anlagen sind von der Reform ausdrücklich nicht betroffen.

Das macht 2026 zum strategisch günstigsten Jahr für die Investition in eine Photovoltaikanlage: Die Investitionskosten für Solarmodule befinden sich auf historisch niedrigem Niveau, während die garantierten Vergütungssätze vor einer möglichen Abschaffung noch gesichert werden können.

→ Mehr zur EEG-Novelle: Autarc Energy – EEG-Reform 2027 im Überblick

Warum 2026 das entscheidende Jahr ist

Stromspeicher als Schlüssel zur Wirtschaftlichkeit

Ein moderner Batteriespeicher ergänzt Ihre PV-Anlage optimal: Überschüssiger Solarstrom, der tagsüber erzeugt wird, aber nicht sofort gebraucht wird, wird zwischengespeichert und steht abends oder nachts zur Verfügung. So steigern Sie Ihren Eigenverbrauchsanteil auf bis zu 80 Prozent — und sparen entsprechend mehr beim Netzbezug.

Bei B&W Energy planen und installieren wir Photovoltaikanlagen mit maßgeschneiderten Speicherlösungen aus einer Hand. Unsere Experten beraten Sie zu den aktuellen Vergütungssätzen, berechnen Ihre individuelle Wirtschaftlichkeit und kümmern sich um die vollständige Anmeldung beim Netzbetreiber inklusive Marktstammdatenregister.

Einspeisevergütung PV-Anlage

Jetzt Anlage planen und Vergütung für 20 Jahre sichern

Die Einspeisevergütung sinkt halbjährlich. Wer seine PV-Anlage 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die aktuellen Sätze — und das für zwei Jahrzehnte, unabhängig von künftigen Gesetzesänderungen.

Durch moderne Solarmodule, leistungsstarke Speichersysteme von Herstellern wie BYD, Huawei und E3DC sowie unsere hauseigene Service- und Wartungsabteilung sorgen wir dafür, dass Ihre Anlage langfristig effizient und wirtschaftlich arbeitet.

FAQ – Einspeisevergütung & EEG 2026

Ab dem 1. Februar 2026 beträgt die Vergütung für Anlagen bis 10 kWp bei Überschusseinspeisung 7,78 ct/kWh und bei Volleinspeisung 12,34 ct/kWh. Ab August 2026 sinken die Sätze erneut um ca. 1 %. Die jeweils aktuellen Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur.


Die Einspeisevergütung wird für 20 Jahre garantiert, gerechnet ab dem Inbetriebnahmedatum Ihrer Anlage. Der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige Vergütungssatz bleibt für die gesamte Laufzeit fest.

Die Bundesregierung plant, die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen bis 25 kWp ab dem 1. Januar 2027 abzuschaffen und durch marktorientierte Modelle zu ersetzen. Wer seine Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, ist davon nicht betroffen.

Für die meisten Haushalte ist der Eigenverbrauch wirtschaftlicher: Selbst erzeugter Strom ist günstiger als Netzstrom. Ein Stromspeicher erhöht den Eigenverbrauchsanteil auf bis zu 80 %. Die Volleinspeisung lohnt sich nur bei sehr niedrigem Eigenverbrauch.

Seit dem Solarspitzengesetz (ab 25. Februar 2025) entfällt die Vergütung für Neuanlagen in Zeiträumen negativer Strompreise. Diese Stunden werden an die 20-jährige Vergütungsperiode angehängt, sodass die Gesamtlaufzeit konstant bleibt.

Kontaktinformation

B&W Energy GmbH & Co. KG
Leblicher Str. 27, 46359 Heiden