Schon in den letzten Jahren sind die Stromkosten für Industrie- und Gewerbekunden deutlich gestiegen. Kostete laut aktueller Strompreisanalyse des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) eine Kilowattstunde Strom im Industriesektor im Jahr 2010 noch durchschnittlich 12 Cent, sind es heute mehr als 26,5 Cent. Industrieunternehmen, die sich mit neuen Lieferverträgen eindecken müssen, werden also deutlich mehr für Strom zahlen müssen.
Günstiger Solarstrom vom eigenen Dach
Außerdem können Firmen, die sich für eine direkte Versorgung mit PV-Strom entscheiden, ihre Stromkosten direkt massiv senken. Umgerechnet auf 20 Jahre sind für eine mittelgroße Gewerbeanlage mit 300 Kilowatt-Peak-Leistung bei einer Dachfläche von knapp 2.400 Quadratmetern Stromgestehungskosten von weniger als 7 Cent pro Kilowattstunde möglich. Zusammen mit der 40-prozentigen EEG Eigenstromumlage von aktuell circa 1,5 Cent pro Kilowattstunde (entspricht 40 Prozent der vollen EEG-Umlage von 3,72 Cent/kWh) erreicht ein mittelständisches Unternehmen so einen Strombezugspreis aus der PV-Anlage von weniger als 10 Cent pro Kilowattstunde. Bei größeren Anlagen sind noch niedrigere Kosten möglich. Zudem hat die Bundesregierung die zeitnahe Abschaffung der EEG-Umlage und damit auch deren anteilige Erhebung auf den Eigenverbrauch fest zugesagt. Damit werden die Strombezugskosten aus der PV-Anlage auf die originären Gestehungskosten reduziert. Solche Preise liegen im Regelfall deutlich unter den heutigen Strompreisen von Gewerbe- und Industrieunternehmen. Hinzu kommt, dass eine abgeschriebene Anlage auch nach 20 Jahren noch für viele weitere Jahre weiter Strom produziert. Führende Modulhersteller geben Kunden beispielsweise eine 25-jährige Leistungsgarantie für ihre Module.
Voraussetzungen für den Bau einer PV-Anlage auf Gewerbe- und Industrieflächen beachten
Damit die Unternehmen die Vorteile einer PV-Anlage nutzen können, müssen die sie sich aber zuvor mit technischen, rechtlichen und finanziellen Aspekten des Anlagenbaus auseinandersetzen.
Im Bereich der technischen Fragestellungen sind dabei vor allem Punkte, wie Dachflächeneignung oder technische Anbindungsmöglichkeiten an das Werks- und allgemeine Stromnetz zu klären. So ist eine wichtige Voraussetzung für den Bau von Dachanlagen auf Gewerbe- und Industriedächern, dass die Dächer die zusätzlichen entstehenden Lasten aufnehmen können. Je nach Unterkonstruktion ist durch die PV-Anlage mit einer zusätzlichen Belastung von durchschnittlich 15 bis 25 Kilogramm je Quadratmeter zu rechnen. Auch mögliche Verschattungen durch Objekte im Umfeld müssen beachtet werden. Wichtig ist zudem, dass PV-Anlagen heute im Regelfall in Ost-West-Ausrichtung errichtet werden. Süddächer sind mithin also keine notwendige Bedingung mehr, um die Vorteile der Solarenergie nutzen zu können. Hinsichtlich der Anbindung an das allgemeine Stromnetz ist das Unternehmen auf die Einspeisezusage des Netzbetreibers angewiesen. Klarheit bringt hier ein Einspeiseantrag beim zuständigen Netzbetreiber, den dieser spätestens binnen 8 Wochen beantworten muss.
Bei den rechtlichen Fragestellungen sind vor allem Planungs- und Genehmigungsgrundlagen bedeutsam. Während Aufdachanlagen regelmäßig keine Planungsausweisung und Baugenehmigung erfordern, benötigen Freiflächenanlagen entsprechende planungsrechtliche Voraussetzungen und unterstehen einer Baugenehmigungspflicht. Hinsichtlich des Planungsrechts ist es aber für direkt auf dem Werksgelände geplante Freiflächenanlagen förderlich, dass diese nach geltender Rechtsprechung als „Gewerbebetriebe aller Art“ eingeordnet werden und somit auch ohne gesondertes Planänderungsverfahren in bestehenden Gewerbe- (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO) und Industriegebieten (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO) zulässig sind.
Neben den rechtlichen Aspekten ist bei einem PV-Projekt natürlich auch die wirtschaftliche Seite zu beachten. Hierfür müssen die Unternehmen unter den heutigen Marktbedingungen das jeweils richtige Betreibermodell wählen.